Dokumente
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Ordnungen und Richtlinien
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Rahmengartenordnung
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Laubenordnung
Aufträge an die Geschäftsstelle
Versicherungen
Bitte beachten Sie:
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Die ausgefüllte Beitrittserklärung ist ausschließlich an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu übergeben.
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Jegliche fällige Zahlungen sind ebenfalls an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu leisten.
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Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die Beitrittserklärung in den vorgesehenen Feldern auszufüllen, und nur dieser ist berechtigt, das Dokument sowie die Zahlung an den Verband zu übermitteln.
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Beitrittserklärungen oder Zahlungen von Pächtern werden von der Geschäftsstelle nicht angenommen.
Die Sach-Schadenanzeige einschließlich Fotos und Belege sind im Original beim Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock, Viergewerkerstraße 2 a, 18057 einzureichen.
Feuerschadenberäumungsversicherung
Unfallversicherung