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Dokumente

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Ordnungen und Richtlinien

 

  • Rahmengartenordnung

 

 

  • Laubenordnung

 

Aufträge an die Geschäftsstelle

Versicherungen

Bitte beachten Sie:

 

  1. Die ausgefüllte Beitrittserklärung ist ausschließlich an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu übergeben.

  2. Jegliche fällige Zahlungen sind ebenfalls an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu leisten.

  3. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die Beitrittserklärung in den vorgesehenen Feldern auszufüllen, und nur dieser ist berechtigt, das Dokument sowie die Zahlung an den Verband zu übermitteln.

  4. Beitrittserklärungen oder Zahlungen von Pächtern werden von der Geschäftsstelle nicht angenommen.

Die Sach-Schadenanzeige einschließlich Fotos und Belege sind im Original beim Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock, Viergewerkerstraße 2 a, 18057 einzureichen. 

Feuerschadenberäumungsversicherung

Unfallversicherung

Organisches Gemüse
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