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Gebühren zum Transparenzregister sind rechtens

Von RA Patrick R. Nessler, 13.02.2021

 

In den letzten Tagen hat der Bundesanzeiger Verlag GmbH deutschlandweit wohl zahlreiche Beitragsbescheide an Vereine und Verbände verschickt. In den Bescheiden werden Gebühren für die Führung des Vereins oder Verbandes im Transparenzregister erhoben. Viele Vorstände haben davon noch nie gehört und sind verunsichert. Allerdings sind diese Bescheide grundsätzlich rechtens. Bestimmte Vereine und Verbände könne sich von der Beitragspflicht befreien lassen, allerdings nicht rückwirkend. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, erläutere ich in dem anhängenden Artikel. Viel Spaß beim Lesen!


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